
Die Metaphysik der Sitten
In das Jahr 1797 f�llt au�erdem noch ein ausf�hrliches Werk Kants: die Metaphysik der Sitten, zun�chst in zwei gesonderten Teilen: den 'Metaphysischen Anfangsgr�nden der Rechtslehre' gegen Anfang, und den 'Metaphysischen Anfangsgr�nden der Tugendlehre' im August dieses Jahres erschienen. Da wir ihre wichtigsten Gedanken bereits in der Schilderung des Ethikers und Politikers Kant zur Sprache gebracht haben, da andererseits die (in unserer Ausgabe, Bd. 42 der Philos. Bibl. erz�hlte) Entstehungsgeschichte des Buches nichts biographisch Interessantes bietet, so bleibt uns nur noch wenig �ber den Inhalt nachzutragen.
Rechts- und Tugendlehre entsprechen der �u�eren Gesetzgebung und Verpflichtung einer-, der inneren andererseits. Ein vollst�ndiges System der Rechtsphilosophie und Ethik will das Werk nicht geben, sondern nur die philosophische Einleitung dazu. Mit Kants den gleichen Stoff behandelnden Vorlesungen �ber Naturrecht bzw. Moral scheint es wenig gemeinsam zu haben; doch sind die juristischen Fachausdr�cke dem in dem Naturrechts-Kolleg benutzten Kompendium von Achenwall entnommen. Ein gro�er Teil der an das r�mische Recht sich anlehnenden privatrechtlichen Er�rterungen ist recht trocken-abstrakter Natur; am interessantesten die Paragraphen �ber das Bodenbesitzrecht, das Geld, das Eltern- und Hausherrenrecht. Das �ffentliche Recht wird mit ausdr�cklicher Beziehung auf die bewegte Zeit, die noch kein abschlie�endes Urteil erlaube, k�rzer behandelt, am k�rzesten das V�lker- und Weltb�rgerrecht. Im Strafrecht huldigt Kant der strengen Vergeltungstheorie (puniatur, quia peccatum est), tritt insbesondere nachdr�cklich f�r die Todesstrafe ein. Der entgegengesetzte Standpunkt des Italieners Beccaria scheint ihm aus teilnehmender "Empfindelei einer affektierten Humanit�t" hervorzugehen, ja auf Sophisterei und Rechtsverdrehung hinauszulaufen; h�chstens die Bestrafung von Kindesmord und Duell mit dem Tode erscheint ihm "zweifelhaft". Das Begnadigungsrecht solle der Souver�n nur bei Beleidigungen seiner eigenen Person aus�ben.
Gegen Ende seiner literarischen T�tigkeit fand sich Kant noch bewogen, mit einer der Gef�hls- und Glaubensphilosophie entgegengesetzten Seite abzurechnen: mit der "Philosophie" des platten Menschenverstandes, wie ihn speziell Herr Nicolai betrieb. Wir erinnern uns, dass unser Philosoph in den 60er und 70 er Jahren in, wenn auch k�hlen, so doch freundlichen Beziehungen zu ihm und seiner "Allgemeinen Deutschen Bibliothek" gestanden hatte; wie dann w�hrend des Jacobi-Mendelssohn-Streites um 1786/87 eine gewisse Spannung gegen�ber den extremen "Nicolaiten" eingetreten war. Seitdem war der literarisch allzu einflu�reiche Mann immer mehr in selbstgef�llige Eitelkeit verfallen, betrachtete sich als den allein berufenen W�chter des gesunden Menschenverstandes und guten Geschmacks und bekrittelte mit h�mischem Spott alles, was �ber seinen beschr�nkten Gesichtskreis hinausging. Wie gegen die klassische Dichtung, so richtete er jetzt seine Angriffe auch gegen die klassische Philosophie, die er in einem Roman 'Geschichte eines dicken Mannes' (1794) l�cherlich zu machen suchte. Schon in der Vorrede zur 'Rechtslehre' hatte Kant die Sp�ttereien Nicolais, ziemlich milde, gestreift: �ber den unpopul�ren Pedanten, der mit den Kunstausdr�cken der Vernunftkritik au�erhalb der Wissenschaft Unfug treibe, wie es "einige Nach�ffer" der kritischen Philosophie t�ten, lasse sich allerdings viel lustiger lachen als �ber den unkritischen Ignoranten, der steif an seinem alten papierenen System h�nge und nichts Neues aufkommen lassen wolle. Aber Nicolai verst�rkte seine plumpen Witzeleien in einem neuen gegen die kritische Philosophie gerichteten Opus: 'Leben und Meinungen Sempronius Gundiberts' (1798). Da hielt es unser Denker doch f�r angebracht, den anma�enden Vielschreiber und Verleger in zwei offenen 'Briefen an Herrn Friedrich Nicolai' zurechtzuweisen. Sie trugen den Titel '�ber die Buchmacherei' (1798). W�hrend der erste nur mittelbar gegen Nicolai gerichtet ist, in dem er einen von diesem herausgegebenen Angriff des bekannten Osnabr�ckers Justus M�ser auf Kants politische Anschauungen �ber den Erbadel zur�ckweist, so gei�elt der zweite scharf und derb einmal den profithungrigen Verleger, der in seinem literarischen Fabrikbetrieb nicht sowohl auf den inneren Gehalt seiner "Ware" als auf die "Liebhaberei des Tages" und den geschwinden "Abgang" sieht, und dem zu solcher "Buchmacherei" jedes Mittel recht ist. Dann aber auch den Autor, der, selbst in der Philosophie v�llig unf�hig und unwissend, die Tatsachen auf den Kopf stellt, blo� um recht viel Neugierige durch "die Seltsamkeit des Spektakels" anzulocken, die sich freilich zuletzt von dem sie schlie�lich anekelnden Possenspiel angewidert abwenden.
Kant hatte auch in diesem Falle nicht blo� seine engeren Anh�nger, wie den jungen Mediziner Erhard (der Kants Philosophie in Nicolais Munde in einem offenen Brief an letzteren mit der von einem St�mper verfertigten Karikatur eines sch�nen und reizenden M�dchens verglich!), auf seiner Seite, sondern auch die beiden Weimarer Dioskuren. Schon 1795 hatte Schiller getadelt, dass Nicolai mit seinen "Platit�den" "alles unbesehen, das Gute wie das Horrible, was die Kantische Philosophie ausgeheckt, in einen Topf werfe" (an Goethe, 1. Nov. 1795). Jetzt antwortete ihm Goethe auf die Zusendung von Kants 'Sendschreiben' mit folgenden, auch allgemeines Interesse bietenden S�tzen: "Kants Zurechtweisung des Salbaders ist recht artig. Es gef�llt mir an dem alten Manne, dass er seine Grunds�tze immer wiederholen und bei jeder Gelegenheit auf denselben Fleck schlagen mag, Der j�ngere, praktische Mensch tut wohl, von seinen Gegnern keine Notiz zu nehmen; der �ltere, theoretische mu� niemanden ein ungeschicktes Wort passieren lassen. Wir wollen es k�nftig auch so halten" (an Schiller, 28. Juli 98).