
Briefe an Lagarde und St�udlin.
Wendung zur Politik
�brigens hoffte er von dem bevorstehenden Frieden mit der franz�sischen Republik eine g�nstige Wendung in liberalem Sinne auch f�r die innere preu�ische Politik und damit f�r seine eigene Sache. Das kommt in zwei Briefen zum Ausdruck, die er in den ersten Monaten nach dem "Blitzschlag aus den Gew�lken der Hofluft" geschrieben hat, die deshalb auch f�r die Kennzeichnung seiner Stimmung in jener Zeit �berhaupt von Wichtigkeit sind. Der erste, vom 24. November 1794, an den Verleger seiner Kritik der Urteilskraft Lagarde in Berlin gerichtet, bezeichnet diesem als einen der Gr�nde, weshalb er ihm gegenw�rtig kein Buch in Verlag geben k�nne: "dass, da mein Thema eigentlich Metaphysik in der weitesten Bedeutung ist und als solche Theologie, Moral (mit ihr also Religion), imgleichen Naturrecht (und mit ihm Staats- und V�lkerrecht), obzwar nur nach dem, was blo� die Vernunft von ihnen zu sagen hat, befa�t, auf welcher aber jetzt die Hand der Zensur schwer liegt, man nicht sicher ist, ob nicht die ganze Arbeit, die man in einem dieser F�cher �bernehmen m�chte, durch einen Strich des Zensors vereitelt werden d�rfte." Aber wenn "der Friede, welcher nahe zu sein scheint, eingetreten sein wird", so w�rden hoffentlich "bestimmtere Verordnungen die Schranken, in denen sich der Autor zu halten hat, genauer vorzeichnen: so, dass er in dem, was ihm noch frei gelassen wird, sich f�r gesichert halten kann". Bis dahin m�ge Lagarde sich gedulden; er (Kant) wolle indes seine Arbeiten "in guter Erwartung fortsetzen".*)
Noch wichtiger ist der zweite, am 4. Dezember an den Theologie-Professor St�udlin in G�ttingen abgesandte Brief. St�udlin hatte ihn zur Mitarbeit an einem neu zu gr�ndenden religionswissenschaftlichem Journal mit "uneingeschr�nktester Pre�freiheit" eingeladen. Diesen Antrag bezeichnet Kant als ihm erw�nscht, weil das Ansehen der unter dem "orthodoxen" Georg III., dem Freunde des "ebenso rechtgl�ubigen Friedr. Wilh. II.", stehenden Universit�t G�ttingen ihm vielleicht "zum Schilde dienen k�nnte, die Verunglimpfungen der Hyperorthodoxen (welche mit Gefahr verbunden sind) unseres Orts zur�ckhalten". Er habe eine Arbeit �ber den prinzipiellen Streit der theologischen mit der philosophischen Fakult�t bereits seit einiger Zeit fertig, die eigentlich mehr politisch als theologisch sei. Da sie jedoch eine ganze Anzahl Beispiele anf�hre, welche "die jetzt unsres Orts in gro�er Macht stehende Zensur ... auf sich deuten und verschreien" m�chte, so wolle er sie in der Hoffnung, dass ein naher Frieden vielleicht auch auf dieser Seite mehr Freiheit unschuldiger Urteile herbeif�hren d�rfte, vorl�ufig noch zur�ckhalten. �brigens k�nnten dem "�bel eines tr�bseligen Zwangsglaubens", "vielleicht besser als andere mit ihren Demonstrationen", Leute wie St�udlins Kollege Lichtenberg "durch seinen hellen Kopf, seine rechtschaffene Denkungsart und un�bertreffbare Laune" entgegenwirken. Gut, dass die "vorhin bei uns so gesch�tzte", jetzt aber aus Preu�en geflohene Denkfreiheit bei so wackeren M�nnern wie den G�ttinger Professoren Schutz gefunden habe!
Kant bezeichnet es bei seiner Ver�ffentlichung des kgl. Reskripts (1798) als "merkw�rdig", dass dasselbe, das er selbst nur seinem "vertrautesten Freunde" (A. Warda vermutet darunter den getreuen Helfer seiner letzten Jahre Wasianski, der ihm jedoch erst sp�ter nahe trat) bekannt gab, nicht fr�her �ffentlich bekannt geworden sei. Nun, die W�llnersche Regierung scheute sich wohl doch, mit ihrem Vorgehen gegen den ersten deutschen Philosophen vor alle Welt hinauszutreten, und begn�gte sich mit der vielleicht bis zu dem Grade gar nicht erhofften Wirkung desselben. Im �brigen ging man gleichzeitig gegen seine Anh�nger und Kollegen an der K�nigsberger Universit�t beinah noch schroffer vor. S�mtliche theologische und philosophische Dozenten der Albertina mu�ten sich, wie Rink (selbst einer von ihnen) bezeugt, handschriftlich verpflichten, weder �ber Kants 'Religion' Vorlesungen zu halten, noch �berhaupt etwas vorzutragen, "was damals im preu�ischen Staate f�r Irrglauben galt".
Noch bleibt die Frage zu beantworten: ob Kant die freiwillig von ihm versprochene "g�nzliche Enthaltung" von allen �ffentlichen �u�erungen wirklich durchgef�hrt hat? Schon Otto Sch�nd�rffer hat (Altpreu�. Monatsschr. 38, S. 134) darauf hingewiesen, dass ihn der Gang seiner allj�hrlichen Vorlesung �ber Metaphysik notwendigerweise auf religi�se Fragen f�hrte, und dass er sie in der Tat auch im Wintersemester 1794/95 ber�hrt hat, wie ein von Arnoldt behandeltes Kollegheft beweist.**) Dazu kommt, dass er auch in der zu Anfang 1797 ver�ffentlichten 'Rechtslehre', ebenso wie in der im Hochsommer des gleichen Jahres erschienenen 'Tugendlehre', also in beiden F�llen vor dem am 10. November d. J. erfolgten Tode Friedrich Wilhelms II., seinen sittlich-religi�sen Ansichten ziemlich ungenierten Ausdruck gegeben hat. Die Rechtslehre verbreitet sich, wenn auch mit gr��erer Sch�rfe erst in der zweiten Auflage von 1798, �ber das Verh�ltnis von Staat und Kirche, die von der Religion als "innerer Gesinnung" scharf unterschieden wird; die Tugendlehre setzt ihren "moralischen" ausdr�cklich dem Religions-Katechismus entgegen und er�rtert in ihrem "Beschlu�" das Thema, dass die Religionslehre au�erhalb der Grenzen der reinen Moralphilosophie liege.
Schlie�lich und vor allem ist eins nicht zu vergessen: hat Kant auch auf religionsphilosophischem Gebiet eine Zeitlang die Waffen niedergelegt, weil er seine religi�sen Anschauungen nicht verleugnen wollte, offenen Widerstand aber f�r ebenso ungesetzlich wie zwecklos hielt, so setzte er doch den Kampf f�r seine �berzeugung auf einem anderen Felde fort, und zwar auf eben dem, das ihm das Vorgehen der Staatsbeh�rde gegen ihn nahelegte: dem politischen. Um das zu verstehen, m�ssen wir seine politischen Ansichten im Zusammenhang kennen lernen.
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*) �hnlich schreibt er im folgenden Jahr an den Erlanger Theologen Seiler: In der Hoffnung, dass sich die Umst�nde �nderten, strebe er seine eigenen Begriffe (�ber Religion) immer mehr zu kl�ren (an Seiler, 14. August 95).
**) Anscheinend auch in seinem Sommerkolleg �ber Logik. Denn in einer 1913 von W. Jerusalem (Wien) aufgefundenen Vorlesungsnachschrift findet sich der Passus: "Es ist demnach Unrecht, im Staate zu verbieten, dass Menschen B�cher schreiben und etwa z. B. �ber Religionssachen urteilen sollen. Denn da wird ihnen das einzige Mittel genommen, das ihnen die Natur gegeben, n�mlich ihr Urteil an fremder Vernunft zu pr�fen. Die Freiheit, im Stillen zu denken, geben die Leute, die so despotisch tyrannisieren." Denken kann ich immer, was ich will; aber da der "logische Egoismus" sich dem "Kriterium" der "allgemeinen Vernunft" unterwerfen mu�, so "habe ich auch ein Recht, meine Gedanken �ffentlich vorzutragen" (vgl. Jerusalems Mitteilungen Kantstudien XVIII, S. 538�542. Die Sperrungen sind von mir).