
Kant und die Reaktion in Preu�en
Friedrich Wilhelm II.
Ebenso unbeirrt ging unterdessen unser Philosoph seinen Weg weiter. Schon im M�rz 1790 hatte er zu Borowskis Schrift �ber den Wundermann Cagliostro (den Goethe in seinem 'Gustkophtha' verspottete) auf die Bitte seines alten Sch�lers einen kurzen offenen Brief '�ber die jetzt so �berhandnehmende Schw�rmerei und die Mittel dagegen' beigesteuert. Noch hielt er damals wohl die Unabh�ngigkeit der Wissenschaft nicht f�r ernstlich gef�hrdet. Denn als Hauptmittel empfahl er, anstatt des oberfl�chlichen Vielerleilernens in den Schulen, ganz allgemein das Gr�ndlichlernen des Wenigeren, vor allem aber Pflege der echten, strengen Naturforschung durch Beobachtung und Experiment. Den "animalischen" Magnetiseur und seine Gl�ubigen einer ausf�hrlichen Widerlegung zu w�rdigen, widerspreche der W�rde der Vernunft und richte zudem nichts aus; stillschweigende Verachtung sei derartigem Wahnsinn gegen�ber das einzig Richtige.
Im Juni 1791 schon ging indes in Berlin das Ger�cht, eines der Mitglieder der neuen "Immediat-Examinations-Commission", der Oberkonsistorialrat Woltersdorf, habe es beim K�nig dahinzubringen gewu�t, dass dem K�nigsberger Philosophen "das fernere Schreiben untersagt" w�rde; so erkl�rte man sich, dass die von ihm erwartete 'Moral' auf der Ostermesse nicht erschienen war. Indessen Kant lie� sich nicht irre machen, gab vielmehr in seinem September 1791 in der Biesterschen Monats schrift ver�ffentlichten Aufsatz '�ber das Mi�lingen aller philosophischen Versuche in der Theodicee' seinen �berzeugungen, insbesondere seiner Abscheu gegen alle Heuchelei in Glaubenssachen, offensten Ausdruck und erhob den Anspruch f�r alle Vernunftwesen, jede Lehre zu pr�fen, bevor sie sich ihr unterw�rfen. Vor allem die 'Schlu�anmerkung' war deutlich auf die neue Examensordnung und den dadurch verursachten Gewissenszwang gem�nzt. Nachdem kurz vorher das mannhafte Berliner Oberkonsistorium ein indirektes Lob erfahren hat � Hiob w�rde trotz seiner Fr�mmigkeit wahrscheinlich von jeder Synode, Inquisition oder Oberkonsistorium ("ein einziges ausgenommen") ein schlimmes Schicksal erfahren haben �, wird mit deutlicher Beziehung auf jenen Zwang zu innerer Unwahrhaftigkeit gesagt: "Wie bald solche blinde und �u�ere Bekenntnisse (welche sehr leicht mit einem ebenso unwahren inneren vereinbart werden), wenn sie Erwerbmittel abgeben, allm�hlich eine gewisse Falschheit in die Denkungsart selbst des gemeinen Wesens bringen k�nnen, ist leicht abzusehen."
Aber der K�nig und die Dunkelm�nner seiner Umgebung, noch dazu ge�ngstigt und aufgeregt durch die gleichzeitige Entwicklung der Dinge in Frankreich, lie�en sich durch die besorgten Warnungen von Preu�ens gr��tem Denker auf dem einmal beschrittenen Weg nicht mehr aufhalten. Auf den Wunsch Hillmers, der, mittlerweile zum Geheimrat ernannt, zusammen mit Hermes seit September 1791 des Zensoramtes waltete, waren schon am 19. Oktober 1791 durch eine besondere Kabinettsorder auch alle Zeit- und Gelegenheitsschriften, welche von der bisherigen Zensur "viel zu leichtsinnig" und milde behandelt worden seien, den beiden neuen Zensoren unterstellt worden. Die Folge davon war, dass Nicolais 'Allgemeine Deutsche Bibliothek' ihren Druckort au�erhalb Preu�ens nach Kiel, die 'Berlinische Monatsschrift' den ihren nach Jena, sp�ter Dessau verlegte. Als das Staatsministerium gegen die von dem Manne, der sich damals Kaiser von Deutschland nannte, in Hinblick auf die franz�sische Revolution empfohlene strenge Handhabung der Zensur allerlei Bedenken zu �u�ern wagte, wurde es am 21. Februar 1792 mit einer h�chst ungn�digen k�niglichen Kabinettsorder bedacht: Es schiene, als ob die Herren Minister der Aufkl�rung das Wort reden und die "von so vielen Geistlichen und anderen Aufkl�rern so dreist unternommenen Verf�lschungen der reinen christlichen Religion" als "au�erwesentliche" kritische Untersuchungen besch�nigen wollten; und doch stehe jedermann das traurige Exempel jenes gro�en Staates vor Augen, wo der Keim der ungl�cklichen Revolution in jenen Religionssp�ttern zu suchen sei. die noch jetzt von der bet�rten Nation verg�ttert w�rden; die Minister sollten fest zusammenstehen, um die k�nigliche Willensmeinung in ihrem ganzen Umfang auszuf�hren. Nat�rlich knickte daraufhin das Ministerium zusammen, und ein neuer Erla� vom 5. M�rz versch�rfte die Zensur dahin, dass jetzt auch jeder unehrerbietige Tadel der Landesgesetze oder der inneren Verwaltung mit Strenge geahndet werden solle.
Diesem Stand der Dinge gegen�ber konnte auch Kant den Ernst der Lage sich nicht mehr verhehlen. Dass man schlie�lich auch ihn nicht mehr schonen w�rde, kam immer mehr in den Bereich der M�glichkeit. Schrieb ihm doch schon am 24. Januar 1792 Jakob aus Halle: "Das neu errichtete Religionstribunal ist lange unschl�ssig gewesen, ob es nicht Feuer und Schwert gegen Ihre Philosophie gebrauchen soll, und Herr Woltersdorf soll schon eine Schrift fertig haben, in welcher die Sch�dlichkeit der Kantischen Philosophie auf das Evidenteste dargetan ist." Der Philosoph �u�ert jetzt selbst zum erstenmal ernstliche Besorgnis bez�glich der Freiheit der Meinungs�u�erung. "Neuerdings er�ffnet sich", schreibt er am 24. Februar d. J. an Seile in Berlin, "eine neue Ordnung der Dinge, ... n�mlich Einschr�nkung der Freiheit, �ber Dinge, die auch nur indirekt auf Theologie Beziehung haben m�chten, laut zu denken." Als akademischer Lehrer m�sse er die Vorsicht gebrauchen, "alle Versuche dieser Art so lange wenigstens aufzuschieben, bis sich das drohende Meteor entweder verteilt oder f�r das, was es ist, erkl�rt hat". Trotzdem sandte er ungef�hr zur selben Zeit � leider ist der betreffende Brief nicht erhalten, sondern der Inhalt nur aus der Antwort Biesters (am 6. M�rz) und einer von Kant approbierten sp�teren Darstellung Borowskis zu entnehmen � eine Abhandlung '�ber das radikale B�se in der menschlichen Natur' zur Aufnahme in die 'Berlinische Monatsschrift' an Biester: allerdings mit dem Ersuchen, sie vor dem Druck der Berliner Zensurbeh�rde vorzulegen. Da die Monatsschrift seit Anfang des Jahres in Jena, also au�erhalb Preu�ens gedruckt wurde, so war nach den bestehenden Vorschriften kein Zwang hierzu vorhanden. Allein der Verfasser wollte "durchaus auch nicht den Schein einmal haben, als ob er einen literarischen Schleichweg gern einschl�ge und nur bei geflissentlicher Ausweichung der strengen Berlinischen Zensur sogenannte k�hne Meinungen �u�ern" (Kant bei Borowski, S. 233 f.). Ob er nun aus Vorsicht sicher gehen, oder ob er die Sache gleich von Anfang an zur grunds�tzlichen Entscheidung bringen wollte (was die beiden ersten Abs�tze der Biesterschen Antwort vermuten lassen), oder ob er sich, nach dem Inhalt der Abhandlung, seiner Sache sicher f�hlte? Jedenfalls erhielt Biester den von ihm auf Kants Wunsch der Berliner Zensur eingereichten Artikel bereits am folgenden Tage von Oberkonsistorialrat Hillmer, dem die Zensur �ber die Sachen "moralischen Inhalts" zufiel, mit der Druckerlaubnis zur�ck, unter der eigent�mlichen Begr�ndung: "weil er (Hillmer) nach sorgf�ltiger Durchlesung diese Schrift, wie die �brigen Kantischen, nur nachdenkenden, untersuchungs-und unterscheidungsf�higen Gelehrten, nicht aber allen Lesern �berhaupt bestimmt und genie�bar finde". So wurde sie denn in dem Aprilheft der Monatsschrift (S. 323�385) ver�ffentlicht.
Nicht so gut sollte es der Fortsetzung, dem zweiten St�ck: 'Vom Kampf des guten Prinzips mit dem B�sen usw.' ergehen, das Biester drei Monate sp�ter von Kant erhielt und wiederum der Berliner Zensurbeh�rde vorlegte: gegen seine eigene Ansicht, dem Wunsche des Philosophen gehorchend, der sich wohl der Hoffnung hingab, "als ob die angedrohte Strenge der Zensur vielleicht nicht so ganz, als bef�rchtet wird, in Aus�bung kommen" werde, zumal dar�ber "noch kein bestimmtes Edikt" ergangen sei (K. an Lagarde, 30. M�rz 92). Diesmal fand jedoch Hillmer � �brigens nicht ohne Grund �, dass der Inhalt des Manuskripts "ganz in die biblische Theologie einschlage". Er habe es deshalb, so lautete sein am 14. Juni Biester erteilter Bescheid, seiner Instruktion gem�� mit seinem Kollegen Hermes "gemeinschaftlich durchgelesen", und da dieser sein Imprimatur verweigere, so trete er ihm bei. Der schlagfertige Biester richtete sofort folgenden Tags eine Eingabe an Hermes, in der er anfragte: 1. wodurch der Aufsatz gegen das Zensuredikt vom 19. Dezember 1788 versto�e ? und 2. ob Hermes vielleicht ein anderes, der �ffentlichkeit nicht bekanntes Reglement befolgt habe? Worauf Hermes unterm 16. Juni erwiderte: Das Religionsedikt sei seine Richtschnur; weiter k�nne er sich nicht dar�ber erkl�ren. Mit Recht f�gt Biester seinem alsbald nach K�nigsberg gehenden Bericht �ber diesen Entscheid die Worte bei: "Es mu� wohl jeden emp�ren, dass ein Hillmer und Hermes sich anma�en wollen, der Welt vorzuschreiben, ob sie einen Kant lesen soll oder nicht" (B. an Kant, 18. Juni 92).
Es ist ein sch�nes Zeugnis von dem Freimut des kgl. preu�ischen Bibliothekars Biester, dass er sofort am 20. Juni gegen diesen Bescheid ein Immediatgesuch an den ihm seiner Gesinnung nach doch bekannten K�nig selbst einreichte, dessen wesentlichste St�cke aus den Akten des Geh. Staatsarchivs von Fromm (a. a. O., S. 28�33) ver�ffentlicht worden sind. Der Verfasser des ziemlich umfangreichen Schriftst�cks weist zun�chst darauf hin, dass durch diese willk�rliche Handhabung der Zensur nicht sowohl er, als der gro�e, vom K�nig selbst gesch�tzte Philosoph gekr�nkt, Pre�freiheit und Wissenschaftsfreiheit aber, offenbar "den Intentionen des K�nigs zuwider", verletzt seien. Kant nehme bekanntlich einen "so hohen und reinen Grundsatz der Moralit�t" an, dass "mehrere seiner gelehrten Gegner ihn f�r die mit Sinnlichkeit bekleideten Menschen zu hoch und zu rein gehalten haben"; daher k�nne seine neue Ausf�hrung dieses Grundsatzes unm�glich etwas "der moralischen und b�rgerlichen Ordnung Zuwiderlaufendes" enthalten. Und, was die Religion betreffe, so dringe Kant in seinem Aufsatz nicht blo� im allgemeinen auf eine Gott wohlgef�llige Gesinnung und Handlungsweise, sondern finde auch sein Moralprinzip insbesondere in der christlichen Religion und der Bibel, so dass diese dadurch noch ehrw�rdiger erscheine. Wenn somit Kants Schrift nicht gegen den Wortlaut des Zensuredikts versto�e, so m��ten unbekannte Gesetze und Verordnungen vorhanden sein, um deren Bekanntgebung er (Biester) bitte. Da diese jedoch unm�glich einem Autor gegen�ber, der sie nicht gekannt, r�ckwirkende Kraft haben k�nnten, bitte er dem jetzigen Aufsatz Kants, "gesetzt, dass er auch gegen ein k�nftig zu publizierendes Zensuredikt verstie�e", f�r jetzt doch das Imprimatur gn�digst zu erteilen.
Trotz dieser klaren Gedankenentwicklung wagte das Plenum des Staatsministeriums, dem auf Biesters Wunsch die Entscheidung �ber seine Eingabe �bertragen ward, diesmal nicht mehr wider den Stachel zu locken. Es lie� ihm am 2. Juli, ohne weitere Begr�ndung, den kurzen Bescheid zugehen, "dass seine Beschwerde ungegr�ndet befunden worden und es bei dem Ihm verweigerten imprimatur sein Bewenden habe".