
Kant und der Sozialismus
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hat sowohl unter den Philosophen neukantischer Richtung wie unter den sozialistischen Theoretikern eine Richtung eingesetzt, die teils an Kants erkenntniskritische Methode ankn�pft, teils aus seiner Ethik sozialistische Folgerungen zieht. Ich selbst geh�re seit 1900 zu der erstgenannten Gruppe und habe mich an anderer Stelle 1) �ber diese ganze Bewegung ausf�hrlich verbreitet. Hier haben wir nur die Frage zu beantworten: Kann der geschichtliche Kant als Sozialist betrachtet werden?
Schl�gt man die Stelle der Kritik auf, an der wir (S. 224) sein Staatsideal zum erstenmal n�her bezeichnet fanden und die, beil�ufig bemerkt, auch die Anf�nge von Fichtes politischer Philosophie ma�gebend beeinflu�t hat (F. an K., 2. April 1798), so k�nnte es beinahe so scheinen. Denn an dieser bedeutsamen Stelle preist er den gro�artigsten Gedankenwurf des antiken Sozialismus, Platos Republik mit h�chst sympathischen Worten. Anstatt sie als das Hirngespinst eines m��igen Denkers zu verspotten, "w�rde man besser tun, diesem Gedanken mehr nachzugehen und (wo der vortreffliche Mann uns ohne Hilfe l��t) durch neue Bem�hung ins Licht zu stellen, als ihn unter dem sehr elenden und sch�dlichen Vorwande der Untunlichkeit als unn�tz beiseite zu setzen." Denn "nichts kann, Sch�dlicheres und eines Philosophen Unw�rdigeres gefunden werden als die p�belhafte Berufung auf vorgeblich widerstreitende Erfahrung, die doch gar nicht existieren w�rde, wenn jene Anstalten zu rechter Zeit nach den Ideen getroffen w�rden ..." Nicht weniger g�nstig hat sich der 74 j�hrige � also in einem Alter, das nicht gerade an jugendlichen �berschw�nglichkeiten mehr zu leiden pflegt � im Streit der Fakult�ten (S. 140 A. meiner Ausgabe in der Philos. Bibl.) �ber die wichtigsten zu seiner Zeit bekannten sozialistischen Utopien ge�u�ert: "Platos Atlantika, Monis' Utopia, Harringtons Ozeana und Allais' Severambia sind nach und nach auf die B�hne gebracht, aber nie ... auch nur versucht worden... Ein Staatsprodukt, wie man es hier denkt, als dereinst, so sp�t es auch sei, vollendet zu hoffen, ist ein s��er Traum: aber sich ihm immer zu n�hern, nicht allein denkbar, sondern, soweit es mit dem moralischen Gesetze zusammen bestehen kann, Pflicht ..." (die Sperrungen von Kant!). Und nach der Abhandlung von 1784 (Bd. I, S. 314 ff.) besteht die "h�chste Absicht der Natur" darin, "die Entwicklung aller ihrer Anlagen in der Menschheit zu erreichen", also jedem T�chtigen, und sei es auch der �rmste und Niedrigste, freie Bahn zu schaffen. Allein wir sehen doch sonst nirgends an bestimmten Begriffen, dass unser Philosoph bewu�t �ber den reinen Rechtsstaat hinaus zu wirtschaftlich-sozialistischen Folgerungen schreitet. Denn wenn er sich auch in der 'Rechtslehre' (vgl. dazu auch die h�ufigen Ans�tze in den Losen Bl�ttern, bes. S. 251 ff., 283 ff.) mehrfach mit dem Problem der urspr�nglichen Bodengemeinschaft � nicht als Tatsache, sondern als Idee oder Leitfaden � besch�ftigt, so ist doch auch diese Idee schlie�lich nur dazu da, die "Bestimmung des besonderen Eigentums ... nach Rechtsbegriffen vorstellig zu machen". In der Tat fehlten ja auch f�r einen wirklich wissenschaftlich ausgedachten Sozialismus zu seiner Zeit noch alle wirtschaftlichen Vorbedingungen: die Maschinenindustrie, die gewaltige Ausbildung des Kapitalismus, das Vorhandensein einer riesenhaften Klasse freier Lohnarbeiter usw. So stellt denn auch die Abhandlung �ber 'Theorie und Praxis' S. 89 der rechtlichen Gleichheit, die der Philosoph f�r alle Untertanen fordert, die wirtschaftliche Ungleichheit gegen�ber, die daneben ruhig bestehen bleiben kann und wird. Als Sozialist also kann Kant, trotz seiner Einsicht in die vielfache Ungerechtigkeit der sozialen Zust�nde,2) nicht bezeichnet werden.
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1) K. Vorl�nder, Kant und Marx. T�bingen 1911. Vgl. auch meine Schrift: Kant, Fichte, Hegel und der Sozialismus. Vorw�rts-Verlag 1920.
2) Vgl. folgende S�tze aus einer Nachschrift seiner Vorlesungen �ber Ethik aus den 80er Jahren: "Man kann an einer allgemeinen Ungerechtigkeit Anteil haben, auch wenn man nach b�rgerlichen Gesetzen und Einrichtungen keinem ein Unrecht zugef�gt hat. Denn, wenn niemand die G�ter des Lebens mit Gewalt und durch R�nke an sich risse, so w�rden keine Reichen, aber auch keine Armen vorhanden sein." (E. Arnoldt, Ges. Schriften, Bd. V, S. 294 f.) Oder: "Der Mensch mu� selbst arbeiten oder andere f�r ihn; und diese Arbeit wird anderen so viel von ihrer Gl�ckseligkeit rauben, als er seine �ber das Mittelma� steigern will" (Fragm. aus s. Nachla�).