
Die Kabinettsorder
Am 1. Oktober 1794 erging "auf Seiner Kgl. Majest�t allergn�digsten Spezialbefehl" folgende von W�llner ausgefertigte k�nigliche Kabinettsorder an den "w�rdigen und hochgelehrten Unseren Professor, auch lieben, getreuen Kant":
"Unsern gn�digen Gru� zuvor. W�rdiger und Hochgelehrter, lieber Getreuer! Unsere h�chste Person hat schon seit geraumer Zeit mit gro�em Mi�fallen ersehen: wie Ihr Eure Philosophie zu Entstellung und Herabw�rdigung *) mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christentums mi�braucht; wie Ihr dieses namentlich in Eurem Buch: 'Religion innerhalb der Gr�nzen der blo�en Vernunft', desgleichen in anderen, kleineren Abhandlungen getan habt. Wir haben Uns zu Euch eines Besseren versehen, da Ihr selbst einsehen m�sset, wie unverantwortlich Ihr dadurch gegen Eure Pflicht als Lehrer der Jugend und gegen Unsere Euch sehr wohl bekannte landesv�terliche Absichten handelt. Wir verlangen des ehsten Eure gewissenhafteste Verantwortung und gew�rtigen Uns von Euch bei Vermeidung Unserer h�chsten Ungnade, dass Ihr Euch k�nftighin Nichts dergleichen werdet zu Schulden kommen lassen, sondern vielmehr Euer Ansehen und Eure Talente dazu anwenden, dass Unsere landesv�terliche Intention je mehr und mehr erreicht werde; widrigenfalls Ihr Euch bei fortgesetzter Renitenz unfehlbar unangenehmer Verf�gungen zu gew�rtigen habt.
Sind Euch mit Gnade gewogen.
Berlin, den 1. Oktober 1794."
Auf dieses ihm am 12. Oktober eingeh�ndigte Reskript erwiderte Kant, unbekannt an welchem Datum, mit einem ausf�hrlichen, auf alle Hauptpunkte der Anklage eingehenden Schreiben, das er � zusammen mit der Kabinettsorder selber � vier Jahre darauf in der Vorrede zu seinem 'Streit der Fakult�ten' im Wortlaut ver�ffentlicht hat. Als "Lehrer der Jugend", das hei�t in seinen Vorlesungen, habe er sowohl den von ihm zugrunde gelegten Handb�chern Baumgartens, wie seinem Grundsatz reinlicher Scheidung der Wissenschaften gem��, Bibel und Christentum �berhaupt nicht beurteilt. Seine 'Religion innerhalb usw.' � auf die "kleineren Abhandlungen" ging er nicht ein � sei f�r das gro�e Publikum unverst�ndlich und nur f�r "Fakult�tsgelehrte" bestimmt, die das Recht freien �ffentlichen Urteils "nach ihrem besten Wissen und Gewissen" behalten m��ten; w�hrend allerdings die "Volkslehrer" in den Schulen und auf den Kanzeln an die von den Fakult�ten gepr�fte, von der Regierung sanktionierte "�ffentliche Landesreligion" gebunden seien. �brigens k�nne sein Buch schon deshalb keine "Abw�rdigung" des Christentums enthalten, weil es "eigentlich" nur eine W�rdigung der nat�rlichen Religion oder des "Wesentlichen einer Religion �berhaupt" enthalte, welches im Moralisch-Praktischen bestehe; von diesem Gesichtspunkte aus erscheine freilich die Offenbarung, als "an sich zuf�llige" Glaubenslehre, als "au�erwesentlich", darum aber nicht als "unn�tig und �berfl�ssig". Seiner gro�en Hochachtung vor Bibel und Christentum habe er in seinem Buch vielmehr offenen Ausdruck verliehen, auch die "Unbescheidenheit", gegen ihre "geheimnisenthaltende" Lehren in Schulen oder auf Kanzeln oder in Volksschriften ("denn in Fakult�ten mu� es erlaubt sein") Einw�rfe und Zweifel zu erregen, getadelt und f�r "Unfug" erkl�rt. Die beste und dauerhafteste Lobrede aber auf das Christentum sei die in seiner Schrift betonte "Zusammenstimmung" desselben "mit dem reinsten moralischen Vernunftglauben", durch den das �fters entartete Christentum immer wieder hergestellt worden sei und allein wieder hergestellt werden k�nne. Endlich habe er stets in seinen Schriften nur das gelehrt, was er selbst mit Gewi�heit als wahr erkannt; so sei auch diese seine jetzige "Verantwortung" von ihm, der jetzt in seinem 71. Jahre vielleicht bald "einem Weltrichter als Herzensk�ndiger Rechenschaft geben m�sse", mit "v�lliger Gewissenhaftigkeit" freim�tig abgefa�t.
Was schlie�lich den zweiten Punkt, sein k�nftiges Verhalten, anbetreffe, so wolle er, um dem mindesten Verdacht dar�ber vorzubeugen, "hiermit, als Ew. K�nigl. Maj. getreuester Untertan, feierlichst" erkl�ren: dass er sich fernerhin "aller �ffentlichen Vortr�ge die Religion betreffend, es sei die nat�rliche oder geoffenbarte, sowohl in Vorlesungen als in Schriften, g�nzlich enthalten werde".
�ber dies Verantwortungsschreiben unseres Philosophen ist von jeher sehr verschieden geurteilt worden, von solchen an, die es in jedem Punkte gerechtfertigt finden, bis zu denen, die ihm unlautere Nachgiebigkeit vorgeworfen haben. Wer hat recht ?
______________________
*) In dem Akademie-Ausgabe XI, S. 506 ver�ffentlichen Entwurf folgten hier sogar noch die Worte: "und Entehrung".