
Idee der Menschheit, Autonomie, Pers�nlichkeit,
Selbstzweck, W�rde
Der vielgescholtene "Formalismus" der kritischen Ethik bedeutet indes keineswegs Leerheit des Inhalts, wie ja �berhaupt in Kants Philosophie die "Form" keinen Gegensatz zum Inhalt bildet, vielmehr ihn gerade erzeugt.*) In der Vorstellung einer allgemeinen Gesetzgebung liegt vielmehr schon von selbst die Idee der Menschheit, die der Mensch "als das Urbild seiner Handlungen in seiner Seele tr�gt", und der wir "jederzeit", so lange und so wahr vern�nftige Wesen existieren, nachzustreben verpflichtet sind. Da wir ferner in Gemeinschaft mit Millionen anderer Vernunftwesen leben, so entsteht in uns naturgem�� der Gedanke einer systematischen Verbindung dieser vern�nftigen Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze zu einem "Reich der Sitten", in welchem ein jedes Glied nicht blo� Untertan, sondern "jederzeit und allgemein" gesetzgebender freier B�rger ist. Und indem ich den "reinen" Willen durch die Vorstellung jener blo�en Form einer allgemeinen Gesetzgebung selbst erst erzeuge, werde ich, wird der Mensch selbst der Sch�pfer des Sittengesetzes "verm�ge der Autonomie (= Selbstgesetzgebung) seines Willens". Es ist ein "freier Selbstzwang", den er sich auferlegt; daher ist das Joch dieses Gesetzes sanft und seine Last leicht; ja das Gef�hl der Freiheit in der Wahl dieses obersten Leitsterns macht das vSittengesetz, weit entfernt davon, ihm einen finsteren, harten Anstrich zu verleihen, sogar "liebensw�rdig". Indem sich endlich die Idee der Menschheit auf die eigene Person des Selbst-Gesetzgebers zur�ckbezieht, wird sie zur Idee der "Menschheit in mir", d. h. der sittlichen Pers�nlichkeit. Gerade das formale, durch keinen au�er ihm liegenden Beweggrund bestimmte Sittengesetz birgt also die reichste Entfaltung in sich: es offenbart dem Menschen am tiefsten sein "eigentliches Selbst", seine "bessere Person", seine W�rde, die in der "Freiheit eines vern�nftigen Wesens unter moralischen Gesetzen" besteht.
Alle diese Ideen der allgemeinen Gesetzgebung, des Reichs der Sitten, der Autonomie, der Menschheit, der freien sittlichen Pers�nlichkeit verschmelzen sich schlie�lich mit dem Zweckgedanken. Denn nicht das Warum?, sondern das Wozu?, die Ordnung der Zwecke ist das eigent�mliche Gebiet unseres Wollens und Handelns. Unterordnung der niederen unter die h�heren, der besonderen unter die allgemeineren Zwecke, bis wir zuletzt in endlosem Fortgang zu dem Gedanken eines End- oder Selbstzwecks gelangen, der nicht mehr Mittel zu einem h�heren ist. sondern in der Vernunftnatur des Menschen selbst besteht. "In der ganzen Sch�pfung kann alles, was man will und wor�ber man etwas vermag, auch blo� als Mittel gebraucht werden; nur der Mensch und mit ihm jedes vern�nftige Wesen ist Zweck an sich selbst." So wird das Reich der Sitten schlie�lich zu einem "Reich der Zwecke", dessen Gesetze "die Beziehung vern�nftiger Wesen aufeinander als Zwecke und Mittel zur Absicht haben". Allerdings ist ein solches Reich "nur ein Ideal", aber doch eine "brauchbare und erlaubte Idee", deren Verwirklichung wir anstreben sollen. Das Sittengesetz aber erh�lt jetzt die neue, inhaltsvollere Formulierung: "Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals blo� als Mittel brauchst."
Wir haben bisher nur den Gedankengang der reinen Ethik, "welche blo� die notwendigen sittlichen Gesetze eines freien Willens enth�lt", verfolgt. Indes eine solche h�tte keinen Sinn, k�nnte sie nicht angewandt werden auf den wirklichen Menschen. Indem sich nun das Sittengesetz an diesen "empirischen" Menschen mit allen seinen widerstrebenden Neigungen und Gef�hlen wendet, kleidet es sich von selbst in die Befehlsform (Imperativ), und zwar im Unterschied von den bedingten ("hypothetischen") Imperativen, die nur "Vorschriften der Klugheit" zur Erreichung bestimmter Einzelzwecke sind, in die Form eines unbedingten ("kategorischen") Gebots, das unmittelbar gebietet, weil es auf den unbedingten Zweck des Sittengesetzes geht. In uns Menschenwesen, bei denen jedes Wollen mit einem Gef�hl, sei es der Lust oder der Unlust, verbunden ist, ruft der kategorische Imperativ des Sittengesetzes das aus Lust und Unlust merkw�rdig gemischte Gef�hl der Achtung hervor: der sinnliche Mensch in uns f�hlt sich im Bewu�tsein seiner Unangemessenheit im Vergleich mit der Idee gedem�tigt; der moralische dagegen erhoben, ja hingerissen in dem Gef�hl, selber der Sch�pfer eines solchen Gesetzes seiner eigenen Vernunft zu sein, in der Empfindung jenes unerkl�rbaren Etwas in uns, "das sich getrauen darf, mit allen Kr�ften der Natur in dir und um dich in Kampf zu treten und sie, wenn sie mit deinen sittlichen Grunds�tzen in Streit kommen, zu besiegen". Er f�hlt die Erhabenheit seiner Bestimmung, seinen inneren, �ber allen "Marktpreis" hoch erhabenen Wert, seine W�rde.
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*) Vgl. meine Doktor-Dissertation: 'Der Formalismus der Kantischen Ethik in seiner Notwendigkeit und Fruchtbarkeit.' Marburg 1893.