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2. Anwendung der Ethik aufs Leben

Die Tugendlehre: Wahrhaftigkeit, Mannhaftigkeit, Bescheidenheit, Gerechtigkeit


Der angebliche "Rigorist" oder gar Pedant war in Wirklichkeit, trotz kleiner, in seinem langj�hrigen einsamen Junggesellen- und Gelehrtenleben begr�ndeten Schw�chen, in allen gro�en Dingen ein weitherziger Mensch. Das sehen wir schon an seiner Begeisterung f�r der Menschheit gro�e Gegenst�nde: Politik und Religion, Sittlichkeit und Erziehung und (bedingt) auch Recht und Kunst. In diesem Kapitel wollen wir eine Anzahl besonders charakteristischer Z�ge seiner Pers�nlichkeitsethik hervorheben, wie sie namentlich seine 'Tugendlehre' (1797), daneben nat�rlich auch mannigfache Stellen anderer Schriften, der Vorlesungen und des Nachlasses bieten.

Vielleicht der kennzeichnendste unter ihnen allen ist seine Forderung unbedingter Wahrhaftigkeit gegen�ber sich und anderen. Die L�ge oder vors�tzliche Unwahrheit gilt ihm als der "eigentliche faule Fleck" in der menschlichen Natur, als das gr��te Vergehen des Menschen gegen sein besseres Selbst, als Wegwerfung seiner Menschenw�rde. Bekannt ist seine Verwerfung der Notl�ge selbst in dem extremen Falle, dass uns der M�rder fragt, ob unser von ihm verfolgter Freund sich in unser Haus gefl�chtet. Immerhin ist zu bedenken, dass er dies in einer Sonderabhandlung '�ber ein vermeintes Recht, aus Menschenliebe zu l�gen' (Berliner Bl�tter, Sept. 1797) enthaltene Beispiel nur in einer Polemik gegen den Franzosen Benjamin Constant, der die Strenge der Kantischen Ethik angegriffen hatte, verwandt hat und selbst hier unbedingte Wahrhaftigkeit nur f�r Aussagen fordert, "die man nicht umgehen kann"; wie er auch nicht so pedantisch ist, sog. H�flichkeitsl�gen wie die Unterschrift "Ihr ganz gehorsamster Diener" u. �. zu tadeln. Im Nachla� (XV, Nr. 1225) wird die Notl�ge zwar nicht "gerechtfertigt", aber der menschlichen Schw�che halber doch "entschuldigt"; verurteilt dagegen scharf aller Probabilismus, alle "Jesuiterei". Denn vor allem zu bek�mpfen ist die Unwahrhaftigkeit gegen sich selbst, die innere Unlauterkeit. Die Falschheit ist das Grundb�se. Der blo�e Schein des Guten "mu� ohne Verschonen weggewischt und der Schleier, womit die Eigenliebe unsere moralischen Gebrechen verdeckt, abgerissen werden." Da gegen kann man � leider, bei der Unvollkommenheit der menschlichen Dinge � vollste Offenherzigkeit nicht als Pflicht von jedem verlangen, sondern blo� volle Aufrichtigkeit. Man braucht nicht immer alles, was man wei� oder f�r Wahrheit h�lt, zu sagen: wenn nur alles, was man sagt, wahr ist.

Der zweite Zug, den wir an Kants Sittenlehre wahrnehmen, ist die mit echter Mannhaftigkeit gepaarte Selbst�ndigkeit des inneren Menschen, der Unabh�ngigkeits- und Freiheitssinn. Wie diese Eigenschaften auch seine politische und religi�se Stellung bestimmten, werden wir sp�ter sehen; hier gilt es, ihren Einflu� auf seine sittlichen Anschauungen im engeren Sinn zu kennzeichnen. "Frei ist der, so nur von sich selbst abh�ngt", hei�t es in seinen Reflexionen. Und: "Gib den Leiden nicht nach, sondern tritt ihnen nur um so mutiger entgegen", lautet, wie wir schon sahen, einer seiner Lieblingsspr�che aus dem klassischen Altertum. Seinen Zuh�rern oder Lesern aber ruft er in der 'Tugendlehre' zu: Werdet nicht der Menschen Knechte � La�t Euer Recht nicht ungeahndet von anderen mit F��en treten! � Das B�cken und Schmiegen vor einem Menschen scheint in jedem Falle eines Menschen unw�rdig zu sein � Wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, wenn er mit F��en getreten wird." Oder: "Macht auch keine Schulden, f�r die ihr nicht volle Sicherheit leistet � Nehmt nicht Wohltaten an, die ihr entbehren k�nnt, und seid nicht Schmarotzer oder Schmeichler oder gar Bettler." Wahre Mannhaftigkeit zeigt sich jedoch nicht blo� in der Behauptung der eigenen Menschenw�rde gegen andere, sondern vor allem auch in der Beherrschung der eigenen Leidenschaften. Tugend bedeutet moralische Gesinnung im Kampfe, moralische St�rke in Befolgung seiner Pflicht, "die niemals zur Gewohnheit werden, sondern immer ganz neu und urspr�nglich aus der Denkungsart hervorgehen soll." Sie zeigt sich in der Selbstbeherrschung; die Mannhaftigkeit (andreia, virtus) geht so in das Ma�halten (s�phrosyn�, temperantia) �ber. So kommt es z. B. in Geldsachen darauf an, ihrer, wie �berhaupt der Gl�cksg�ter, Herr zu sein, also weder Verschwendung noch Kargheit zu �ben; desgleichen beim Essen und Trinken. �brigens auch die Kultur der Leibeskr�fte, die Besorgung dessen, "was das Zeug (die Materie) am Menschen ausmacht", ist Pflicht, weil ohne sie die Zwecke des Menschen unausf�hrbar blieben. Wie viel auf die Kraft des Willens f�r die Gesundheit des eigenen K�rpers ankommt, hat Kant nicht blo� an seiner eigenen Person (s. Buch IV, Kap. 1), sondern auch in seiner ber�hmten Abhandlung 'Von der Macht des Gem�ts, durch den blo�en Vorsatz seiner krankhaften Gef�hle Meister zu sein', schon im Titel gezeigt. Die wahre St�rke der Tugend ist nicht der Affekt, selbst f�r das Gute, der wohl f�r den Augenblick gl�nzt, aber Mattigkeit hinterl��t, sondern das Gem�t in Ruhe, mit einer �berlegten und festen Entschlie�ung ihr (der Tugend) Gesetz in Aus�bung zu bringen. "Das ist der Zustand der Gesundheit im moralischen Leben."

Die Tugend der M��igung geht dann von selbst in die � f�r Kants Person wie f�r seine Lehre zwiefach charakteristische � einer edlen Bescheidenheit �ber, die im Theoretischen zur Kritik und zur reinen Sachlichkeit, auf dem Gebiet des Wollens und Handelns zum Gegensatz gegen allen �bermut und Eigend�nkel, Ha� und Neid, gegen Afterreden und Spottsucht (was einen vertraulichen Scherz nicht ausschlie�t), gegen Sittenrichterei und Kastengeist f�hrt, hinleitet dagegen zu jener menschenfreundlichen Duldsamkeit des Terenz-Wortes: "Ich bin ein Mensch; alles, was Menschen widerf�hrt, das trifft auch mich." Sie lehrt u. a., wie Kant seinen Zuh�rern gegen das Ende seines Moralkollegs besonders einzusch�rfen f�r angebracht hielt, den Stand des Gelehrten auch an innerem Wert nicht �ber den des Ungelehrten zu setzen. Jeder Handwerker, jeder B�rgersmann, der arbeitsam und treu einen guten Wandel f�hrt und ordentlich sein Haus bestellt, ist von dem gleichen Werte wie der Gelehrte. Darin eben hatte ihn Rousseau "zurecht" gebracht. Ganz im Gegensatz zu der Ethik des Aristoteles, deren h�chste Tugend, die Denkseligkeit, nur bevorzugten Geistern erreichbar ist, tr�gt Kants Sittenlehre einen durchaus demokratischen Zug: Vor dem braven Manne ziehe ich den Hut ab; so dass Paulsen sie sogar "die Moral der kleinen Leute" nennt, was von ihm zwar nicht geringsch�tzig gemeint, sondern der "Herren"- und "K�nstler"-Moral entgegengesetzt wird, aber doch mi�verstanden werden kann.

Obwohl sich Kant nirgends auf Platos vier Kardinaltugenden bezieht, fehlt auch deren vierte in seiner Sittenlehre nicht: diejenige, die den �bergang von der individuellen zur sozialen Ethik bildet, die Gerechtigkeit. In der "Pflichtenlehre" seiner moralphilosophischen Vorlesung traf er eine f�r die damalige Zeit ganz neue Einteilung der Pflichten gegen andere Menschen, n�mlich in solche: 1. des Wohlwollens oder der G�tigkeit, 2. der Schuldigkeit oder der Gerechtigkeit. Wohin sich bei ihm die Wagschale senkt, wird sich der Leser nach allem Vorangegangenen schon denken k�nnen. Das Wohltun der Reichen ist kaum ein Verdienst, es kostet ihnen keine Aufopferung und ist f�r sie nur eine Art, "in moralischen Gef�hlen zu schwelgen"; das Verm�gen dazu ist eine Gunst des Schicksals und der Regierung, "welche eine Ungleichheit des Wohlstandes, die anderer Wohlt�tigkeit notwendig macht, einf�hrt". Aber wichtiger ais das ist: es kommt �berhaupt nicht sowohl auf Wohlwollen und G�tigkeit, als auf Recht und Gerechtigkeit f�r den Menschen an. "Wenn nie eine Handlung der G�tigkeit ausge�bt, aber stets das Recht anderer Menschen unverletzt geblieben w�re, so w�rde gewi� kein gro�es Elend in der Welt sein. Das Elend, das durch Krankheit und Ungl�cksf�lle verursacht wird, ist lange nicht so gro� als dasjenige, das aus der Verletzung des Rechts anderer entsteht." Ja, noch sch�rfer redete er seinen Zuh�rern ins Gewissen: "Man kann an einer allgemeinen Ungerechtigkeit Anteil haben, auch wenn man nach b�rgerlichen Gesetzen und Einrichtungen keinem ein Unrecht zugef�gt hat. Denn wenn niemand die G�ter des Lebens mit Gewalt und durch R�nke an sich risse, so w�rden keine Reiche, aber auch keine Arme vorhanden sein." Euere "wohlt�tigen" Handlungen sind demnach nichts anderes als Handlungen der Pflicht und Schuldigkeit, die aus dem Recht anderer entspringen.*)

 

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*) Die letzten S�tze sind einem Bericht Arnoidts �ber eine Vorlesungsnachschrift aus den 80 er Jahren (E. Arnoldt, Gesammelte Schriften hrsg. von O. Sch�nd�rffer 1909, V, 294 f.) entnommen.


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